ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN von Truckbandenmarkt B.V. (Handelskammer Nr.: 91719658)

TEIL 1 ALLGEMEINES

  1. Definitionen

1.1 In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Bedingungen") gelten die folgenden Definitionen:

  1. Verkäufer: Truckbandenmarkt B.V., mit Sitz in 5144 MB Waalwijk, Elzenweg 3, im Folgenden auch "TBM" genannt;
  2. Abnehmer: jede natürliche oder juristische Person in der Eigenschaft als Unternehmer, an die TBM Produkte liefert oder zur Verfügung stellt oder zu deren Gunsten TBM Dienstleistungen erbringt oder mit der TBM einen Kauf- oder Verkaufsvertrag abschließt oder mit der TBM über den Abschluss eines Kauf- oder Verkaufsvertrags verhandelt;
  3. Vertrag: jeder zwischen TBM und dem Käufer abgeschlossene (Rück-)Kaufvertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen bei der Vorbereitung und Ausführung eines solchen Vertrags;
  4. Produkte: Unter "Produkten" werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Waren verstanden, die TBM dem Käufer aufgrund eines Kaufvertrags oder auf andere Weise anbietet.
  5. Bestellung: jede Bestellung des Käufers, in jeder Form.

2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote (und andere Rechtshandlungen) von TBM und für alle von TBM mit dem Käufer zu schließenden Verträge.

2.2 Die Anwendbarkeit einer oder mehrerer allgemeiner Bedingungen des Käufers wird von TBM ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Änderungen und Ergänzungen einer Bestimmung des Vertrages und/oder der Bedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.

2.4 Wird eine Änderung und/oder Ergänzung im Sinne des vorstehenden Absatzes vereinbart, so gilt diese Änderung und/oder Ergänzung nur für den betreffenden Vertrag.

2.5 Die Annahme eines Angebots oder die Erteilung eines Auftrags bedeutet, dass der Käufer die Anwendbarkeit dieser Bedingungen in vollem Umfang und ohne Vorbehalt akzeptiert.

2.6 Von den Bestimmungen dieser Bedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden, wobei die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft bleiben.

  1. Angebote

3.1 Alle Angebote sind freibleibend. TBM ist erst dann gebunden, wenn TBM eine Bestellung schriftlich angenommen oder anderweitig zur Genehmigung bestätigt hat. TBM ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder die Lieferung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2 Wenn keine vorherige schriftliche Auftragsannahme stattgefunden hat, z.B. bei einem Verkauf ab Lager, kommt der (Kauf-)Vertrag dadurch zustande, dass TBM einer Aufforderung des Abnehmers zur Lieferung ganz oder teilweise nachkommt oder einem Abnehmer mit der Aufforderung zur Lieferung eine Rechnung zusendet.

3.3 Alle Angaben von TBM zu Zahlen, Maßen, Gewicht und/oder anderen Angaben der Produkte werden mit Sorgfalt gemacht, aber TBM kann nicht garantieren, dass diesbezüglich keine Abweichungen auftreten. Abgebildete oder zur Verfügung gestellte Zeichnungen oder Modelle sind nur Hinweise auf die betreffenden Produkte. Wenn der Käufer nachweist, dass die gelieferten oder zur Verfügung gestellten Produkte so stark von den Spezifikationen von TBM oder von den Zeichnungen oder Modellen abweichen, dass ihm die Abnahme nicht mehr zugemutet werden kann, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, jedoch nur in dem Umfang, in dem dies vernünftigerweise erforderlich ist.

3.4 Von TBM zur Verfügung gestellte Bilder, Zeichnungen und dergleichen bleiben ihr Eigentum und dürfen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung weder kopiert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

  1. Preise

4.1 Alle Preise von TBM sind in Euro ausgedrückt und verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ohne Bearbeitungs-, Versand- oder Transportkosten, Steuern oder sonstige Abgaben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Preise und zusätzliche Informationen in allen Dokumenten von TBM sind vorbehaltlich von Irrtümern und Änderungen.

4.2 Der von TBM angegebene (Verkaufs-)Preis basiert auf ihrem (Einkaufs-)Preis und anderen Kostenfaktoren. Wenn einer dieser Selbstkostenfaktoren nach der Auftragsbestätigung, aber vor der (Lieferung) der Produkte erhöht wird, ist TBM berechtigt, die Erhöhungen an den Abnehmer weiterzugeben.

4.3 Unbeschadet der allgemeinen Anwendbarkeit des vorigen Absatzes gilt dies insbesondere für eine Änderung der Einfuhr- und/oder Ausfuhrzölle oder anderer Abgaben oder Steuern, die nach dem Versand der Auftragsbestätigung eintreten, sowie für eine Änderung des Wechselkurses des Euro gegenüber der Fremdwährung, in der TBM die Produkte gekauft hat.

4.4 Der Käufer schützt TBM vor allen Kosten und Schäden, die TBM dadurch entstehen können:

dass der Käufer nicht ordnungsgemäß für die Umsatzsteuer oder eine ähnliche Steuer in einem relevanten EG-Mitgliedstaat registriert ist; und/oder

dass der Käufer TBM und/oder den Umsatzsteuer- oder ähnlichen Steuerbehörden in einem betreffenden EG-Mitgliedstaat falsche oder nicht rechtzeitige Angaben gemacht hat.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Jeder Vertrag wird von TBM unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass sich der Abnehmer auf der Grundlage der von TBM einzuholenden Informationen als ausreichend kreditwürdig erweist.

5.2 Während der Erfüllung des Vertrages ist TBM berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer auf VerLandspidergen und zur Zufriedenheit von TBM Sicherheit für die Erfüllung aller ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag geleistet hat.

5.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Lieferung per Bank: Rabobank, IBAN/Kontonummer: NL865748755B01, unter Einhaltung der geltenden Zahlungsbedingungen von TBM, wie im Angebot angegeben. Die Zahlung durch den Käufer hat stets innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. TBM ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 50% der gesamten Zahlungsverpflichtung zu verLandspidergen.

5.4 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, eine Forderung seinerseits mit einer Forderung von TBM zu verrechnen, es sei denn, dass ihm dies aufgrund eines rechtskräftigen Gerichts- oder Schiedsurteils gestattet wird. TBM erkennt keine allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers an.

5.5 SoLandspiderge der Abnehmer die von ihm geschuldete (Kauf-)Summe oder Gegenleistung, soweit fällig, nicht bezahlt hat, ist TBM berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen.

5.6 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Käufer legt den Streitfall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit der betreffenden Verpflichtungen einem zuständigen niederländischen Gericht vor.

5.7 Der Käufer schuldet ohne weitere Inverzugsetzung von diesem Tag an Zinsen auf alle bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bezahlten Beträge in Höhe der zu diesem Zeitpunkt in den NiederLandspiderden geltenden gesetzlichen Handelszinsen. Am Ende eines jeden Monats wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für diesen Monat geschuldeten Zinsen erhöht.

5.8 Wenn der Abnehmer den fälligen Betrag und die Zinsen auch nach Ablauf einer per Einschreiben gesetzten weiteren Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, ist der Abnehmer verpflichtet, TBM alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, einschließlich angemessener Kosten für gerichtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbeistand.

Im Falle einer Geldforderung ist in jedem Fall der Käufer fällig:

Zinskosten in Höhe des Einlagensatzes der Europäischen Zentralbank plus 6,75 %. Die von TBM zu tragenden außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten 2012 berechnet. Wenn TBM nachweislich höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese Kosten für eine Entschädigung in Betracht.

5.9 Wenn TBM dem Käufer aus Gründen der Milde oder aus anderen Gründen eine Nachfrist für die Erfüllung einer Leistung gewährt, hat die neue Frist immer einen fatalen Charakter.

  1. Lieferfrist

6.1 Die von TBM angegebene Lieferfrist für Produkte basiert auf den für TBM zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Umständen und, soweit von der Leistung Dritter abhängig, auf den TBM von diesen Dritten zur Verfügung gestellten Daten. Die Liefer- und/oder Leistungsfrist wird von TBM so weit wie möglich eingehalten, jedoch sind diese von TBM angegebenen (Liefer-)Zeiten nur Richtwerte. TBM ist berechtigt, Artikel, die nicht mehr auf Lager oder nicht mehr verfügbar sind, nicht zu liefern.

6.2 Diese Fristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer anderweitigen Bestätigung durch TBM. Wenn TBM für die Erfüllung des Vertrages die Bereitstellung von Daten oder Werkzeugen durch den Auftraggeber verLandspidergt, beginnen die Fristen an dem Tag, an dem alle erforderlichen Daten oder Werkzeuge im Besitz von TBM sind, frühestens jedoch am Tag der Auftragsbestätigung.

6.3 Bei Überschreitung einer Frist hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. Der Käufer hat in diesem Fall auch kein Recht auf Auflösung oder Beendigung des Vertrages, es sei denn, die Überschreitung der Frist führt dazu, dass es dem Käufer nicht zugemutet werden kann, den Vertrag (den betreffenden Teil des Vertrages) aufrechtzuerhalten. Der Käufer hat dann das Recht, nach Inverzugsetzung mit einer angemessenen Nachfrist den Vertrag per Einschreiben aufzulösen oder zu kündigen, jedoch nur, soweit dies unbedingt erforderlich ist.

6.4 TBM ist jederzeit berechtigt, die Produkte in Teilen zu (liefern).

  1. Höhere Gewalt

7.1 Wenn TBM ihre Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aufgrund einer nicht zurechenbaren Störung ("höhere Gewalt") nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.

7.2 Wenn die Situation höherer Gewalt drei Monate gedauert hat, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

7.3 Unter höherer Gewalt von TBM ist jeder vom Willen von TBM unabhängige Umstand zu verstehen, durch den die Erfüllung (des betreffenden Teils) der Verpflichtungen von TBM gegenüber dem Käufer verhindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht wird oder durch den die Erfüllung dieser Verpflichtungen von TBM billigerweise nicht verLandspidergt werden kann.

7.4 Unter höherer Gewalt sind alle Umstände zu verstehen, von denen vernünftigerweise angenommen werden muss, dass sie die Lieferung oder rechtzeitige Lieferung der verkauften Waren bzw. die (rechtzeitige) Abholung oder Ablieferung verhindern, wie z.B. die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an TBM durch ihren Lieferanten, wobei TBM die Möglichkeit hat, die Lieferung aufzuschieben oder den (Kauf-)Vertrag aufzulösen.

7.5 Die Parteien informieren sich gegenseitig so schnell wie möglich über einen (möglichen) Fall von höherer Gewalt.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Eigentum an den Produkten geht ungeachtet der tatsächlichen Fertigstellung oder Lieferung erst auf den Käufer über, nachdem dieser alles, was er TBM in Bezug auf die aufgrund des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte (oder Dienstleistungen) schuldet oder schulden wird, einschließlich des Kaufpreises, etwaiger Zuschläge, Zinsen, Steuern und Kosten, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrags geschuldet werden, sowie aller aufgrund des Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten, vollständig bezahlt hat.

8.2 Ein vom Abnehmer erhaltener Betrag wird zunächst zur Begleichung von Forderungen verwendet, die TBM gegenüber dem Abnehmer hat und für die TBM keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat. Danach dient jeder vom Käufer erhaltene Betrag zunächst zur Begleichung etwaiger fälliger Zinsen und Kosten im Sinne von Artikel 5.8.

8.3 Bevor das Eigentum an den Produkten auf den Käufer übergeht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte an Dritte zu vermieten oder in Gebrauch zu geben, sie an Dritte zu verpfänden oder anderweitig zu Gunsten Dritter zu belasten. Der Käufer ist nur berechtigt, die Produkte, deren Eigentümer TBM ist, an Dritte zu verkaufen oder zu liefern, soweit dies im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers erforderlich ist.

8.4 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von TBM zu verwahren und sie gegen Risiken wie Feuer, Explosion, Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Auf erstes VerLandspidergen von TBM tritt der Käufer TBM alle diesbezüglichen Rechte gegenüber den betreffenden Versicherern ab.

8.5 Wenn und soLandspiderge TBM Eigentümer der Produkte ist, hat der Käufer TBM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Teil der Produkte verloren geht oder beschädigt wird oder die Produkte beschlagnahmt werden und/oder anderweitig ein Anspruch auf (einen Teil der) Produkte erhoben wird. Darüber hinaus hat der Käufer TBM auf erste Aufforderung hin mitzuteilen, wo sich die Produkte, deren Eigentümer TBM ist, befinden.

8.6 Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses hat der Käufer den pfändenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte von TBM zu informieren.

  1. Werbung/Beschwerden

9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort oder durch einen von ihm beauftragten Dritten sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen), je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Beanstandungen von Mängeln an den Produkten, die auf Material- oder Fabrikationsfehlern beruhen, sowie Abweichungen in Menge, Gewicht, Zusammensetzung oder Qualität zwischen den gelieferten Produkten und der Beschreibung auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung müssen TBM spätestens acht Tage nach Ankunft der Produkte schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.

Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten müssen vom Käufer ebenfalls spätestens acht Tage nach der Entdeckung schriftlich und detailliert an TBM gemeldet werden. Mängel, die vernünftigerweise nicht innerhalb der oben genannten Frist hätten entdeckt werden können, müssen TBM unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ankunft der Produkte (bzw. Erbringung der Dienstleistungen) schriftlich mitgeteilt werden.

9.2 Nach Entdeckung eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, die Nutzung, Be- und Verarbeitung oder den Einbau der betreffenden Produkte unverzüglich einzustellen.

9.3 Der Käufer leistet jede von TBM für die Untersuchung der Reklamation verLandspidergte Mitwirkung, u.a. indem er TBM die Möglichkeit gibt, die Be-, Verarbeitungs-, Einbau- und/oder Verwendungsbedingungen vor Ort zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).

9.4 Der Käufer hat kein Reklamationsrecht in Bezug auf Produkte, für die TBM keine Überprüfung der Reklamation vornehmen kann.

9.5 Es steht dem Käufer nicht frei, die Produkte zurückzusenden, bevor TBM dem schriftlich zugestimmt hat. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers und die Produkte bleiben auf sein Risiko.

9.6 Der Käufer kann keine Ansprüche wegen Mängeln an Produkten gegenüber TBM geltend machen, soLandspiderge der Käufer keine unmittelbar entgegenstehende Verpflichtung gegenüber TBM erfüllt hat.

9.7 Reklamationen in Bezug auf gelieferte Produkte (oder ausgeführte Arbeiten) können die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf bereits gelieferte Produkte (oder Arbeiten) und noch zu liefernde Produkte (oder Arbeiten) nicht beeinträchtigen, auch wenn diese Produkte in Erfüllung desselben Vertrags geliefert wurden oder werden. Reklamationen bezüglich der Vertragserfüllung durch TBM berechtigen den Käufer niemals, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber TBM auszusetzen.

9.8 Ansprüche auf gelieferte gebrauchte Produkte werden von TBM nicht berücksichtigt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, und TBM ist in dieser Hinsicht in keiner Weise haftbar.

9.9 Wenn der Käufer rechtzeitig, korrekt und begründet Mängel an einem Produkt reklamiert, beschränkt sich die daraus resultierende Haftung von TBM auf die in 10.1 beschriebenen Verpflichtungen, je nach Art der Reklamation und vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen in Artikel 10 (Gewährleistung).

9.10 Der Käufer kann unter keinen Umständen und zu keinem Zeitpunkt vor oder nach der endgültigen Lieferung (oder Leistung) Schadenersatz oder die Auflösung des Vertrags mit TBM verLandspidergen, wenn die erworbenen Produkte nicht für bestimmte, von TBM aufgezeigte, erwähnte oder angegebene Zwecke verwendet werden können. TBM haftet auch nicht in irgendeiner Form für etwaige Verstöße und die daraus resultierenden finanziellen und rechtlichen Folgen, die sich aus der (un)rechtmäßigen Verwendung oder Anwendung der von TBM an den Käufer verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen ergeben. Der Käufer hat ferner kein Recht auf Reklamation, sofern die beiliegende (Montage-)Anleitung des Herstellers nicht ordnungsgemäß befolgt wurde.

  1. Garantie

10.1 Wenn eine Reklamation rechtzeitig, korrekt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Artikel 9 erfolgt ist und nach angemessenem Ermessen von TBM hinreichend nachgewiesen wurde, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß funktionieren (oder die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurden), hat TBM die Wahl, entweder die als untauglich befundenen Produkte kostenlos gegen Rückgabe der als untauglich befundenen Produkte neu zu liefern oder die betreffenden Produkte ordnungsgemäß zu reparieren (oder die Arbeiten erneut auszuführen) oder dem Käufer einen Preisnachlass auf den (Kauf-)Preis zu gewähren, es sei denn, TBM und der Käufer haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Durch die Erfüllung einer der vorgenannten Leistungen ist TBM vollständig von ihren Garantieverpflichtungen befreit und ist TBM zu keinem weiteren (Schadens-)Ersatz verpflichtet.

10.2 Wenn TBM dem Abnehmer Produkte liefert, die TBM von Lieferanten bezogen hat, ist TBM gegenüber dem Abnehmer niemals zu einer weitergehenden Garantie oder Haftung verpflichtet als die, die TBM gegenüber ihrem Lieferanten geltend machen kann. Beim Verkauf von Produkten, die unter Herstellergarantie oder Teilegarantie verkauft werden, besteht nur eine Garantie auf die von TBM an den Käufer gelieferten mangelhaften oder fehlerhaften Einzelkomponenten oder Teile der Produkte. Eventuell notwendige (De-)Montage-, Anpassungs- und Einstellkosten der Teile von/an den verkauften Waren und zusätzliche Kosten für Dienstleistungen oder benötigte Materialien (Stunden, etc.) gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Auch alle eventuellen Verwaltungs-, Versand- und Lieferkosten sowie alle zusätzlichen Kosten für die Aushandlung dieser Herstellergarantie bzw. Teilegarantie mit dem Lieferanten von TBM gehen vollständig und uneingeschränkt zu Lasten des Käufers. Alle Versandkosten vom Käufer zu TBM gehen zu jeder Zeit zu Lasten des Käufers. Eine Garantie auf die von TBM verkauften Produkte besteht nur, wenn dies in den Bestellungen, Aufträgen oder Rechnungen eindeutig und klar angegeben ist.

10.3 TBM garantiert ausdrücklich keine Empfehlungen oder Ratschläge für die Installation oder den Gebrauch der Produkte, und TBM garantiert auch keine derartigen Ratschläge oder Anweisungen des Käufers an seine Kunden.

10.4 Die Produkte bleiben vollständig auf Risiko des Käufers, wenn TBM Reparaturarbeiten an den Produkten durchführt, es sei denn, die Reparatur ist auf eine mangelhafte Leistung von TBM zurückzuführen und es ist dem Käufer nicht zumutbar, die Produkte gegen das oben genannte Risiko zu versichern.

10.5 Wenn der Käufer ohne die vorherige Zustimmung von TBM Reparaturen oder Änderungen vornimmt oder von Dritten vornehmen lässt, ist TBM nicht verpflichtet, ihre Garantieverpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn eine unzulässige Nutzung der Waren durch den Käufer oder ihm nahestehende Personen stattgefunden hat, d.h. jede Nutzung, für die die Waren nicht vernünftigerweise und gemäß der Gebrauchsanweisung bestimmt sind.

10.6 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt keine Garantie für die von TBM angebotenen Waren und Produkte.

  1. Haftung und Entschädigung

11.1 TBM haftet niemals für indirekte Schäden des Käufers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, immaterielle Schäden, Betriebs- oder Umweltschäden.

11.2 Die Haftung von TBM gegenüber dem Käufer aus welchem Grund auch immer pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Reihe von Ereignissen als ein Ereignis gilt) ist auf den jeweiligen Rechnungsbetrag bzw. den Kaufpreis (ohne MwSt.) beschränkt. Wenn kein Kaufpreis oder Rechnungsbetrag angegeben werden kann, ist die Haftung von TBM auf den Betrag beschränkt, den sie von ihrem Betriebshaftpflichtversicherer erhält.

11.3 Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlverhaltens von TBM oder ihrer leitenden Angestellten schützt der Käufer TBM vor allen Ansprüchen Dritter, aus welchem Grund auch immer, auf Ersatz von Schäden, Kosten oder Zinsen, die mit den Produkten (Dienstleistungen) zusammenhängen oder sich aus der Nutzung der Produkte ergeben, es sei denn, der Käufer kann vernünftigerweise nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

11.4 Die Haftungsbeschränkungen in den vorstehenden Absätzen gelten nicht, soweit der betreffende Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TBM oder ihrer leitenden Angestellten verursacht wurde oder soweit sich die Haftung von TBM aus dem zwingend anwendbaren Produkthaftungsrecht ergibt.

11.5 Wenn TBM dem Käufer bei der Lieferung von Produkten (Dienstleistungen) Anweisungen, Vorschriften und/oder Gebrauchsanweisungen in Bezug auf die Verwendung der Produkte (Dienstleistungen) und den Zweck zur Verfügung stellt, ist der Käufer verpflichtet, diese einzuhalten. TBM darf, sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes mitteilt, davon ausgehen, dass der Käufer und sein Personal oder die Personen, die dem Käufer direkt oder indirekt die Arbeit oder den Aufenthalt mit dem Produkt im weitesten Sinne des Wortes ermöglichen, die Sprache, in der diese Anweisungen oder Vorschriften abgefasst sind, ausreichend beherrschen, um diese zur Kenntnis zu nehmen und danach zu handeln, sofern diese Sprache Niederländisch, Englisch oder Deutsch ist. TBM ist bereit, diese Anweisungen und Vorschriften - soweit möglich - dem Abnehmer nach schriftlicher Mitteilung in anderen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Der Abnehmer ist verpflichtet, die diesbezüglichen Kosten zu tragen.

  1. Aussetzung und Auflösung

12.1 Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Konkurses, einer Einstellung oder einer Liquidation des Unternehmens des Abnehmers werden alle Verträge mit dem Abnehmer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, TBM teilt dem Abnehmer innerhalb einer angemessenen Frist (gegebenenfalls auf VerLandspidergen des Verwalters oder Konkursverwalters) mit, dass sie die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Vertrags/Verträge verLandspidergt; in diesem Fall ist TBM berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun:

  1. die Erfüllung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder
  2. alle ihre etwaigen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen; dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte von TBM aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass TBM für irgendeinen Schaden haftbar ist.

12.2 Wenn der Abnehmer irgendeine Verpflichtung, die sich für ihn aus irgendeinem Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Abnehmer in Verzug und ist TBM berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu handeln:

  1. die Erfüllung dieses Vertrags und unmittelbar damit verbundener Verträge aussetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder
  2. diesen Vertrag und direkt damit zusammenhängende Verträge ganz oder teilweise zu kündigen; dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte von TBM aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass TBM für irgendwelche Schäden haftet.

12.3 Im Falle eines Ereignisses im Sinne von Absatz 1 bzw. Absatz 2 werden alle Forderungen von TBM gegenüber dem Abnehmer und die genannten Forderungen aus dem/den betreffenden Vertrag/Verträgen sofort und in vollem Umfang fällig und ist TBM berechtigt, die betreffenden Produkte zurückzunehmen. In diesem Fall sind TBM und ihr(e) Bevollmächtigte(r) berechtigt, den Betrieb des Käufers zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um TBM die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen.

  1. Markenzeichen

13.1. Viele der gelieferten Produkte sind mit eingetragenen Warenzeichen versehen. Werden diese Produkte als Teile in andere Gegenstände, Anlagen oder Geräte eingebaut, so ist die Verwendung der betreffenden Warenzeichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechtsinhabers zulässig. Die Lieferung unter einem Warenzeichen kann nicht als Genehmigung zur Verwendung dieses Warenzeichens für die hergestellten Produkte angesehen werden.

13.2 Soweit die Erlaubnis zur Benutzung einer Marke vom Rechtsinhaber erteilt wird, sind die damit verbundenen Anweisungen und Bedingungen, insbesondere die von ihm gestellten Qualitätsanforderungen, einzuhalten.

  1. Anwendbares Recht, Informationspflicht und zuständiges Gericht

14.1 Auf diese Bedingungen sowie auf alle Verträge ist niederländisches Recht anwendbar.

14.2 Dritte treten keinem Vertrag zwischen TBM und dem Abnehmer auf der Grundlage einer Drittklausel in diesen Bedingungen oder im Vertrag bei. Artikel 6:254 Absatz 1BW ist daher nicht anwendbar.

14.3 Wenn diese Bedingungen in einer internationalen Beziehung mit dem Käufer gelten, hat der Käufer TBM stets unverzüglich über Bestimmungen dieser Bedingungen zu informieren, die im Landspiderd des Käufers nicht durchsetzbar sind. Sofern TBM im Voraus zustimmt, trägt TBM dann die angemessenen Kosten einer zu diesem Zweck erforderlichen Untersuchung. Soweit der Käufer mit den Bestimmungen des ersten Satzes dieses Absatzes in Verzug ist, wird er sich weder gerichtlich noch außergerichtlich auf die eventuelle Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmungen berufen und TBM für den entstandenen Schaden entschädigen, es sei denn, TBM hat sich geweigert, die angemessenen Kosten der notwendigen Untersuchung - wie oben erwähnt - zu übernehmen.

14.4 Soweit nationales oder internationales Recht nichts anderes vorschreibt, ist für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien das Gericht am Geschäftssitz von TBM zuständig.

  1. Konvertierung

15.1 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder wegen ihrer unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, ist dieser Bestimmung so weit wie möglich eine ihrem Inhalt und ihrer Tragweite entsprechende Bedeutung beizumessen, so dass sie geltend gemacht werden kann.

  1. Teilweise Nichtigkeit

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unanwendbar sein oder gegen die öffentliche Ordnung oder das Gesetz verstoßen, so gilt nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben, die übrigen allgemeinen Bedingungen bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Aufträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Aktivitäten von TBM. Diese Bedingungen werden Ihnen auf Ihre erste Anfrage hin kostenlos zugesandt. Sie werden auch zusammen mit Ihrer Rechnung per E-Mail versandt.